Was Sie wissen sollten.
Die Grundlagen im Überblick
Ein Leitfaden
Für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage und eines Stromspeichers gibt es gesetzliche und normative Vorgaben zu beachten. Wir haben die wichtigsten Themen und rechtlichen Grundlagen zusammengefasst.
Folgende Fragen werden hier ausführliche Informationen:
- Welche Genehmigungen sind für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage verpflichtend?
- Welche Gewerbeberechtigung muss ein Unternehmen vorweisen um PV-Anlagen planen und errichten zu dürfen?
- Ist der Erlös des ins Netz eingespeisten Stroms steuerpflichtig?
Genehmigungs- und Anzeigepflicht
Bereits vor der Errichtung einer PV-Anlage sind folgende Bundes- und Landesgesetze zu beachten. Achten Sie darauf, dass vor allem die Landesgesetze sind in jedem Bundesland in Österreich unterschiedlich.
Bundesgesetze:
- Gewerbeordnung
- Luftfahrgesetz
- Wasserrechtsgesetz
- Wohnungseigentumsgesetz
Landesgesetze aller neun Bundesgesetze:
- Bauordnung
- Raumplanungsgesetz
- Elektrizitätsgesetz
- Naturschutzgesetz
Abhängig vom Standort oder der Gestaltung des PV-Projekts ist zu prüfen, ob zusätzliche Bewilligungen (z.B. Agrar-, Denkmal-, Straßen- oder Forstschutzrecht) eingeholt werden müssen. Regelungen für Carports oder andere technische und normative Baunormen oder andere Gesetze sind hier nicht angeführt. Eine praktische kurze Zusammenfassung finden Sie bei PV-Austria zum Downloaden.
Steuerpflicht
Bei dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe zu berücksichtigen.
Einkommensteuer:
Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind Einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen: Einkommensteuergesetz 1988
Weitere Informationen zur Einkommensteuer finden Sie in unserem Steuerleitfaden weiter unten.
Exkurs Elektrizitätsabgabe:
Seit dem 14. Februar 2022 kann es zu einer Überarbeitung des Elektrizitätsabgabegesetz. Im § 2 Abs. 4 heißt es nun, dass alle erneuerbaren Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom befreit sind.
Eine entsprechend angepasste UmsetzungsVO ist noch ausständig. Ob wie bisher für PV-Anlagen mit einem Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms von über 25.000 kWh pro Jahr eine Anzeigenpflicht beim Finanzamt bzw. Aufzeichnungspflicht besteht, ist noch nicht geregelt. Leider gibt es auch seitens Finanzamt noch kein geeignetes Formular zur Erklärung. Diese kann jedoch formlos über FinanzOnline (unter dem Punkt sonstige Services / sonstige Anträge / sonstige Anbringen & Anfragen) übermittelt werden.