Wichtige Informationen im Überblick:
- Förderung: 20% der Arbeitskosten (maximal 2.000€ pro Person/Wohneinheit in 2024, 1.500€ in 2025)
- Zeitraum: Für Arbeiten zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025
- Antrag: Ab 15. Juli 2024 online über handwerkerbonus.gv.at (Bundesbuchhaltungsagentur wickelt ab)
- Förderfähige Leistungen: Renovierung, Sanierung, Erhaltung, Erweiterung & Neuschaffung von Wohnraum (z.B. Malerarbeiten, Fliesenlegen, Küchenumbau)
Handwerkerbonus sichern und Wohnraum verbessern:
Der Handwerkerbonus der Bundesregierung unterstützt Privatpersonen bei der Finanzierung von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im privaten Wohnbereich. Ziel ist es, Investitionen in Wohnraum anzukurbeln und gleichzeitig die Bauwirtschaft anzukurbeln.
Förderung bis zu 2.000€:
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern, die ab dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von den förderfähigen Kosten und der Förderperiode (2024 oder 2025).
Einfache Beantragung online:
Die Antragsstellung erfolgt ab 15. Juli 2024 online über ein benutzerfreundliches Formular auf der Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Bundesbuchhaltungsagentur (BHAG).
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen , inklusive der förderfähigen Leistungen und der Antragstellung, finden Sie auf der offiziellen Website.